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Baumkontrollrichtlinien - Richtlinien für Baumkontrollen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit

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Baumkontrollrichtlinien - Richtlinien für Baumkontrollen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit

Bäume verbessern mit ihren vielfältigen Funktionen als Straßenbegleitgrün oder in Grünflächen unseren Lebensraum. Durch viele verschiedene Umwelteinflüsse werden vor allem Stadtbäume stark beansprucht und ggf. gefährdet. Dadurch können sie, z. B. durch abbrechende Äste oder durch ihr Umstürzen, zur Gefahr werden. Um die Verkehrssicherheit von Bäumen aufrechtzuerhalten und Schäden durch Bäume an Personen oder Sachen zu verhindern, sind regelmäßige Kontrollen notwendig. Baumeigentümer sind verpflichtet, die Verkehrssicherheit ihrer Bäume zu gewährleisten. Die Baumkontrollrichtlinien der FLL sind seit 2004 das Standardwerk für Kontrollen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen. Dem Berufsstand steht damit erstmals ein Regelwerk zur Verfügung, das auf Grundlage der BGH-Rechtsprechung u. a. Umfang, Zeitpunkt und Häufigkeit von Baumkontrollen definiert und Klarheit für Auftraggeber und Auftragnehmer schafft. Bereits nach kurzer Zeit fand das Regelwerk in vielen Kommunen Anwendung, auch die Rechtsprechung nimmt in den vergangenen Jahren immer wieder Bezug auf die Baumkontrollrichtlinien. Die letzte Ausgabe der Baumkontrollrichtlinien wurde 2010 veröffentlicht. Im Rahmen der Aktualisierung wurden nur wenige Änderungen durchgeführt. Ergänzt wurde eine Passage zur Kontrolle von flächigen Baumbeständen.
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Fachbericht Erhaltung von Verkehrsflächen mit Baumbestand

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Fachbericht Erhaltung von Verkehrsflächen mit Baumbestand

Verkehrsflächen und Bäume sind fester Bestandteil unserer Siedlungsstrukturen und tragen auf unterschiedliche Art und Weise maßgeblich zu unserer Lebensqualität bei. Die Anforderungen an eine moderne Verkehrsinfrastruktur müssen mit den Zielen und Anforderungen an eine straßenbegleitende Begrünung in Einklang gebracht werden.Für Maßnahmen zur Erhaltung von Verkehrsflächen mit (Alt-)Baumbestand sind dringend Empfehlungen notwendig, die sowohl der Verkehrsfläche als auch dem Baum gerecht werden. Um diese Lücke im Bereich der Regelwerke zu schließen, haben sich die Regelwerksgeber „Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung und Landschaftsbau e. V. (FLL)“ und die „Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V. (FGSV)“ zusammengetan und in einem verbandsübergreifenden Fachgremium diesen Fachbericht erarbeitet.Der Fachbericht zeigt verschiedene Möglichkeiten der Sanierung von schadhaften Verkehrsflächen mit Baumstandorten auf und entwickelt Lösungen, um beide Nutzungen zu erhalten und zu verbessern. Hierfür werden die Grundlagen des Wurzelwachstums und die Anforderungen an Baumstandorte in Verkehrsflächen dargestellt und Empfehlungen für Planung, Bau und Betrieb von Verkehrsflächen gegeben. Ausgangspunkt der Lösungsmöglichkeiten bildet der Straßen-/Tiefbau unter Berücksichtigung und nach Möglichkeit dem Erhalt bzw. Schutz des Baumes.Die Publikation erscheint in der Schriftenreihe der FLL mit der Bezeichnung „Fachbericht“ und im FGSV-Verlag als „Merkblatt“. Beide Veröffentlichungen sind inhaltlich gleich. Mit dieser gemeinsamen Veröffentlichung dokumentieren FGSV und FLL erneut ihre gute Zusammenarbeit. Bereits 2015 sind die unter Federführung der FLL erarbeiteten „Empfehlungen für Baumpflanzungen – Teil 1“ bei beiden Verbänden erschienen. Der neue Fachbericht wurde nun unter Federführung der FGSV erarbeitet.
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Freiflächenmanagement - Empfehlungen für die Planung, Vergabe
und Durchführung von Leistungen für das Management von Freianlagen

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Freiflächenmanagement - Empfehlungen für die Planung, Vergabe und Durchführung von Leistungen für das Management von Freianlagen

Seit der ersten Auflage der Empfehlungen für die Planung, Vergabe und Durchführung von Leistungen für das Management von Freianlagen vor genau 10 Jahren, ist das Bewusstsein der hohen Bedeutung der Pflege und Instandhaltung für die Qualität von Grünlagen deutlich gestiegen. So ist im Weißbuch Stadtgrün von höchster Stelle unterstrichen worden, wie unverzichtbar die Pflege und Instandhaltung ist. Nur Anlagen, die nach ihren Erfordernissen Instandgehalten werden, können die ihr zugedachten Funktionen umfassend erfüllen. Langfristiges Denken ist gefragt, wenn es um die nachhaltige Nutzung und Planung einer Anlage geht. Eine Grundlage hierfür bietet der Lebenszyklusgedanke. Die Übertragung des Lebenszyklusgedankens auf Planung, Bau und Instandhaltung als zusammenhängende Organisationseinheit bzw. als nachhaltige Betrachtung von Freiflächen wurde in die Empfehlungen aufgenommen und bildete einen wichtigen Überarbeitungsschwerpunkt. Die Entwicklung und praxisnahe Aufbereitung von Methoden und Prozessen, welche heute in der Praxis des Freiflächenmanagements angewendet werden können, ist ebenfalls der intensiven Arbeit dieses Ausschusses zu verdanken. Neben den hier vorgelegten Empfehlungen sind in den letzten Jahren auch der Objektartenkatalog Freianlagen (OK Frei), der Signaturenkatalog (SK Frei) und der Bildqualitätskatalog Freianlagen (BK Frei) entstanden. Bei dieser grundlegenden Überarbeitung, wie auch bei den anderen Veröffentlichungen aus diesem Regelwerksausschuss, konnten wieder alle wichtigen Verbände aus der Wohnungswirtschaft, dem Facility Management, der Landschaftsarchitektur, dem Landschaftsbau und nicht zuletzt aus den Gartenämtern gewonnen werden, die mit großem Konsens einen Beitrag für die Qualität im Freiflächenmanagement leisteten und die Bedürfnisse der Eigentümer und Nutzer von der Planung bis zum Abbruch optimal umsetzten.
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Planung

Stadtplanung und Raumplanung – ein Überblick

Stadtplanung und Raumplanung beschäftigen sich mit der Entwicklung von Städten sowie mit räumlichen und sozialen Strukturen. Das umfasst beispielsweise die Bereiche Siedlungsentwicklung, Ökonomie, Freizeit und Erholung, Mobilität und Naturschutz.
 

Definition der Stadtplanung

Die Stadtplanung beschäftigt sich, anders als die Raumplanung, speziell mit der Entwicklung der Stadt sowie mit den räumlichen und sozialen Strukturen im Stadtraum. Davon ausgehend erarbeiten Stadtplaner Konzepte für das Aussehen und die Struktur sowie die Infrastruktur einer Stadt. Dabei werden öffentliche, rechtliche und private Belange beachtet mit dem stetigen Ziel der Konfliktminimierung.

Als Ordner der Bautätigkeit steuert die Stadtplanung im Rahmen der Bauleitplanung die Bodennutzung im Gebiet einer Gemeinde. Sie ist auch für die Infrastrukturentwicklung zuständig. Die Stadtplanung ist stets ein Ausdruck von gesellschaftlichen Prozessen und Bedürfnissen. Im Stadtplanungsamt werden gesetzlich erforderliche Planungsinstrumente wie der Flächennutzungsplan und Bebauungspläne vorbereitet.
 

Definition der Raumplanung

Die Raumplanung ist ein Überbegriff für alle Maßnahmen, die einen geographischen Raum ordnen und gezielt nutzen. Dabei geht es um bestimmte Verwaltungsgebiete, deren naturräumliche, wirtschaftliche und soziale Möglichkeiten genutzt werden können. In Deutschland lässt sich zwischen räumlicher Gesamtplanung wie etwa der Regional- und Landesplanung oder der gemeindlichen Stadtplanung sowie zwischen sektoraler Fachplanung unterscheiden. Dabei gehört die Stadtplanung als Disziplin der Raumplanung zur Gesamtplanung, während zum Beispiel Verkehrs- und Landschaftsplanung als Sektoren gelten.

Mehr noch als die Stadtplanung stellt sich die Raumplanung große Fragen danach, wie die Welt am besten verändert, genutzt oder geschützt werden kann. Entsprechend ist die Disziplin damit beschäftigt, die unterschiedlichen Anforderungen an Flächen zu analysieren und Konflikte und Chancen abzuwägen.
 

Rechtlicher Hintergrund

In Deutschland gibt es für die Stadtplanung und die Raumplanung mehrere rechtliche Grundlagen. Jedoch existiert kein rechtlich verbindliches Gesamtkonzept. Insbesondere in der Stadtplanung sind die Zuständigkeiten an verschiedene Ämter und Teilverwaltungen verteilt. Spezielle Stadtplanungsämter gibt es nur in größeren Städten. Neben übergeordneten Landesbehörden, halböffentlichen und privaten Institutionen sind auch politische Gremien und die Bürger (im Rahmen von institutionalisierten Beteiligungsprozessen) wichtige Teilnehmende an der Stadtplanung.

Der Gesetzgeber sieht je nach Größe des zu beplanenden Raums verschiedene Planungsebenen vor. Deren Aufgaben und Maßstäbe sind daher unterschiedlich. Es gilt ein hierarchisches Prinzip, bei dem die untergeordnete Ebene den übergeordneten Plänen und Programmen nicht widersprechen darf. Dies ist die hierarchische Ordnung in absteigender Reihenfolge:

  • Bund
  • Bundesland
  • Regierungsbezirke
  • Landkreise oder kreisfreie Städte
  • Gemeinden

Auf der Ebene des Bundes gibt es keine formellen gesetzlichen Regelungen zur Raumordnung oder Stadtplanung. Das Raumordnungsgesetz des Bundes gibt lediglich Hinweise zum allgemeinen Vorgehen. Jedoch sind informelle Instrumente vorhanden, die die Raumordnung in Deutschland leiten. Auf der Landesebene gibt es ebenfalls Raumordnungsgesetze und Landesentwicklungsprogramme oder -pläne, die zu beachten sind. In den darauf folgenden Regierungsbezirken oder Kreisen gibt es Regionalpläne. Und auf der kommunalen Ebene folgen Flächennutzungspläne und Bebauungspläne, die die Raumordnung auf der untersten Ebene steuern. Sie sind die rechtlichen Instrumente mit den meisten Details.

Übrigens: Auch das übergeordnete Planwerk des Europäischen Raumentwicklungskonzeptes ist in europäischen Ländern zu beachten.
 

Handlungsfelder von Stadt- und Raumplanung

Die Stadt- und Raumplanung hat die wesentliche Aufgabe, die langfristig gewünschte und mittelfristig zulässige Nutzung von Flächen in Deutschland zu bestimmen. Dabei geht es um Fragen wie »Wo darf gebaut werden?«, »Wer darf hier bauen?« und »Welche Gebiete sollen geschützt werden?«.

Darüber hinaus sind die Disziplinen auch damit befasst, wie sämtliche Bewohner eines Gebietes am besten versorgt werden können. Die Raumplanung gibt Vorgaben zur Bereitstellung von Transport und von technischen Ver- und Entsorgungssystemen sowie zur allgemeinen öffentlichen Infrastruktur, wie Schulen oder Arbeitsämtern, aber auch Ärzte und Einkaufsmöglichkeiten für z.B. die ältere Generation. Damit werden Flächen erschlossen und in Wert gesetzt. Die Stadtplanung und die kommunale Infrastrukturplanung sind dafür zuständig, auf der lokalen Ebene diese größeren Visionen der Raumplanung umzusetzen.

Außerdem besteht ein wichtiges Handlungsfeld der Raumordnung in Deutschland darin, das Bauen zu kontrollieren und zu steuern. Das geht etwa durch die Festsetzung von Baudichten und Bauweisen. Bauherren müssen sich vor dem Bau darüber informieren, wo gebaut werden darf, was erlaubt ist und welche örtlichen Regelungen beachtet werden müssen. So soll ein verantwortungsvolles, zukunftsorientiertes Bauen garantiert werden.
 

Instrumente der Stadtplanung

Dies sind die wichtigen Instrumente, die die Raumordnung allgemein und die Stadtplanung speziell ermöglichen:

  • Rechtsvorschriften wie das Baugesetzbuch, die Bauleitplanung, Bau- und Modernisierungsgebote
  • Gesetzliche Regelungen für sektorale Planungen wie Verkehrs- und Naturschutz
  • Instrumente wie Pläne und Konzepte, die das Verhalten privater Investoren steuern und bei der verwaltungsinternen Koordination helfen
  • Stadtentwicklungspläne, sektorale Pläne und Generalverkehrspläne
  • Informelle Dokumente wie Stadtteilentwicklungspläne

Darüber hinaus arbeiten sowohl Raumplaner als auch Stadtplaner mit Experten aus anderen Sektoren zusammen, um ein stimmiges Gesamtbild zu schaffen, was zum Beispiel den Umweltschutz beim Bau angeht. Zunehmend werden Beteiligungsverfahren zu einem wichtigen planerischen Instrument, das den geplanten Maßnahmen mehr Legitimität und Akzeptanz durch die Bevölkerung geben soll.
 

Ziele der Stadtplanung und Raumplanung

Stadt- und Raumplanung sind intrinsisch mit einer zeitlichen Komponente verbunden, denn sie haben ein bestimmtes Ziel hinsichtlich der Gestalt und Gestaltung von Städten oder übergeordneten Räumen. Sie integrieren viele einzelne Pläne in die Planungen.

Das wichtigste Ziel der Stadtplanung besteht darin, mit den vorhandenen Hilfsmitteln Flächennutzungspläne und Bebauungspläne für ein Stadtgebiet zu erstellen. Neben übergeordneten Plänen müssen dabei die Vorstellungen und Wünsche der Bevölkerung, ökonomische und ökologische Interessen sowie politische Aspekte beachtet werden. Die Stadtplanung vermittelt zwischen Stadtverwaltung und Stadtpolitik und ist zugleich von beiden abhängig, um Gültigkeit für ihre Pläne zu erhalten.

Die Raumordnung hat das übergeordnete Ziel, räumliche Anforderungen auf verschiedenen Ebenen abzustimmen, Konflikte auszugleichen und Vorsorge für die künftige Nutzung des Raums zu treffen. Wie auch in der Stadtplanung wird hier eine nachhaltige Balance aus sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Ansprüchen an den Raum angestrebt. Dabei möchte die Raumordnung die natürlichen Lebensgrundlagen schützen, wirtschaftliche Standortvoraussetzungen schaffen oder verbessern, langfristige Gestaltungsmöglichkeiten offenhalten, die Vielfalt von Räumen stärken und gleichwertige Lebensverhältnisse herstellen.

Erst ein Zusammenspiel aus Stadt- und Raumplanung unter Berücksichtigung von gesellschaftlichen, sozialen, ökologischen, wirtschaftlichen und politischen Belangen macht das Wohnen wohnenswert.
 

Herausforderungen der Stadtplanung

Die Stadtplanung in Deutschland steht vor vielen Herausforderungen. Die Gesellschaft verändert sich, Wohnraum ist knapp und muss neugedacht werden, es gilt die Umwelt zu schützen. Oft fehlen Gelder für die Regionalplanung, weshalb der Städtebau von Geldern des Bundeslandes, des Bundes sowie von privaten Investoren abhängig sein kann. Nur mit ausreichender Finanzierung gelingt es, eine nachhaltige Stadtentwicklung zu realisieren. Diese sieht für jede Stadt anders aus, da sie unter anderem von den jeweiligen historischen Besonderheiten und aktuellen Herausforderungen abhängt.

Die moderne Stadtplanung sieht sich einer weiteren Herausforderung gegenüber: der feministischen Stadtplanung. Städte müssen sich an die speziellen Bedürfnisse von Frauen anpassen. Denn nach wie vor sind die meisten Stadtplaner Männer, was zu Städten führt, die für Männer gedacht sind. Faktoren wie Straßenbeleuchtung bei Nacht, frauenfreundliche öffentliche Toiletten oder Gemeinschaftsflächen werden dabei nicht immer bedacht, da sie tendenziell für Frauen bedeutsamer sind.

Sehr wichtig ist auch die nachhaltige Stadtplanung, und zwar insbesondere im Hinblick auf die ökologische Komponente: Jede Planung ist heute mit dem Klimaschutz und der Umwelt befasst. So trägt sie dazu bei, Klimaschutzziele mit dem Stadtentwicklungskonzept umzusetzen. Herausforderungen sind auch hier die Finanzierung, aber teils auch die Machbarkeit oder fehlende Datengrundlagen.
 

Herausforderungen in der Raumplanung

Die Raumplanung steht vor der Herausforderung, dass sie oft in die Natur eingreift, um etwa neue Wohngebiete oder Straßen auf freien Flächen zu errichten. Dies kann für den Umweltschutz von negativer Bedeutung sein. Zudem muss die räumliche Planung darauf achten, Vorhaben mit einem möglichst großen Konsens der Bevölkerung umzusetzen, um Konflikte zu vermeiden.

Wichtige Ziele der Raumordnung in Deutschland, die insbesondere zum Umweltschutz beitragen sollen, sehen wie folgt aus:

  • Entwicklung von Projekten und Konzepten nach dem Nachhaltigkeitsgedanken
  • Einhaltung fairer Verfahren bei der Umsetzung von Konzepten
  • Ressourcenschonende Verfahren bei der Umsetzung und Entwicklung von Konzepten