Der Warenkorb ist leer.

Zwischensumme:

0,00 €

inkl. MwSt., ggfs. zzgl. Versandkosten

Themen Baurecht

Das deutsche Baurecht: Gesetze, Bauordnungen und Merkblätter

Das Baurecht regelt alle rechtlichen Aspekte und Vorgaben rund um das Bauen in Deutschland. Es ist im Baugesetz und der Bauordnung zu finden.

Definition: Was ist das Baurecht?

Mit dem Baurecht ist die Gesamtheit der Rechtsnormen gemeint, die das Bauen betreffen. Das Baugesetz sowie die verschiedenen Bauordnungen sind die Anker des Baurechts. Dabei beinhaltet das Baugesetzbuch sowohl Vorgaben zum öffentlichen als auch zum privaten Baurecht. Sie alle befassen sich damit, wie ein Bauvorhaben korrekt durchgeführt werden kann.

In Deutschland ist das Baurecht Ländersache, sodass in vielen Bundesländern unterschiedliche Baurichtlinien in Bezug auf den Bau von Carports, Gartenhäusern und vielen anderen Objekten gelten. Dennoch haben die nationalen Baurecht-Gesetze Vorrang, denn Bundesrecht bricht Landesrecht. Die Vielzahl an Baurechten in Deutschland liegt an der Geschichte des Landes, denn vor 1871 gab es gar kein einheitliches Deutschland, sondern einen Flickenteppich an Königreichen, Herzog- und Fürstentümern und Stadtstaaten, die alle einen Teil ihrer Bräuche beibehalten wollten.

So sehen die drei Ebenen des Baurechts in Deutschland in der Übersicht aus:

  • Unterste Ebene: Kommunales Baurecht mit Flächennutzungsplan und Bebauungsplan.
  • Mittlere Ebene: Landesbaurecht für jeweils ein ganzes Bundesland (in den Stadtstaaten aber auch oft mit dem kommunalen Baurecht verflochten).
  • Oberste Ebene: Bundesbaurecht mit Gesetzen, die für die ganze Bundesrepublik gelten und einen Leitfaden für die anderen Ebenen darstellen.
     

Was ist der Unterschied zwischen öffentlichem und privatem Baurecht?

Das Baurecht dient dazu, die Rechtsbeziehungen der am Bau Beteiligten zu regeln, was Vorbereitung und Ausführung des Bauwerks angeht. Es wird üblicherweise in privates und öffentliches Baurecht unterteilt. Das private Baurecht baut auf Normen aus dem zivilen Recht auf, wie etwa auf dem Grundeigentumsrecht, dem Nachbarrecht, dem Vertragsrecht sowie auf Architektenverträgen.

Das öffentliche Baurecht hingegen besteht aus dem Baugesetzbuch und den Landesbauordnungen sowie allen anderen Teilen des öffentlichen Rechts, die Bauvorhaben betroffen. Innerhalb des öffentlichen Baurechts lässt sich zwischen dem Bauplanungsrecht und dem Bauordnungsrecht unterscheiden:

  • Bauplanungsrecht: Normen zur Regelung der Bebaubarkeit von Grundstücken.
  • Bauordnungsrecht: Normen zur Regelung der näheren Vorschriften für einzelne Bauvorhaben.

Bauplanungsrecht, Bauordnungsrecht und Landesbauordnung

Innerhalb des Baurechts lässt sich zwischen Bauplanungsrecht, Bauordnungsrecht und Landesbauordnungen unterscheiden. Das öffentlich-rechtliche Planungsrecht findet sich im Baugesetzbuch, in der Baunutzungsverordnung und in der Planzeichenverordnung. Grundeigentümer müssen eventuell eingeschränkte Rechte hinnehmen, wenn sie sich in der sogenannten Sozialbindung des Eigentums bewegen, denn »Eigentum verpflichtet« laut Grundgesetz. Als Endglied des Planungsrechtes gilt die Bauleitplanung, die regelt, ob, was und wie viel gebaut werden darf.

Das Bauordnungsrecht ist mit den genauen Anforderungen an ein Grundstück und seine Bebauung befasst. Hier geht es etwa um Abstandsflächen, Stellplätze, Verkehrssicherheit und Brandschutz. Dieses Recht unterliegt im Wesentlichen den Landesbauordnungen der verschiedenen Bundesländer. Diese können sich stark voneinander unterscheiden. So gibt es etwa in Baden-Württemberg strenge Vorgaben für Garagen und Grenzbebauung.

Vor dem Bauen sollten Bauherren sich an das lokale Bauamt wenden, um zu erfahren, wie und wo man bauen darf und ob dafür eine Baugenehmigung nötig ist. Das Amt informiert über Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht. Es gibt eine Übersicht der geltenden Landesbauordnung und hilft mit der eventuell nötigen Bauanfrage.
 

Helfende Literatur

Um sich durch den Dschungel des Baurechts sicherer zu bewegen, können das lokale Baurechtsamt, spezielle Anwaltskanzleien oder auch die entsprechende Fachliteratur weiterhelfen. Der Fraunhofer IRB Verlag hat speziell für Bausachverständige, die sich ständig mit dem Baurecht auseinandersetzen müssen, die Buchreihe Baurechtliche und -technische Themensammlung herausgegeben. Auch die Zeitschrift »Der Bausachverständige« bewegt sich in diesem Rahmen und veröffentlicht zweimonatlich viele nützliche Infos zum Baurecht. Für private Bauherren bietet das Buch »Überleben Hausbau« die nötige Sicherheit.

Für die verschiedenen Bereiche des Baurechts gibt es in der Praxis auch Merkblätter, die etwa die gängigen Verfahren von Bauvorhaben bis Baugenehmigung darstellen oder Auskunft zu den Regelungen rund um die Beschaffenheit von Gebäuden geben. Bauträgerverträge, Bauschäden und Baumängel, Immobilienrecht und Vorgaben des Bauordnungsrechts sind weitere beliebte Themen.